Nagelfest

[411] Nagelfest, adj. et adv. vermittelst eines Nagels befestiget, doch nur in der R.A. nieth- und nagelfest, d.i. so in einem Hause befestiget, daß es ohne die Integrität des Hauses zu verletzen, nicht kann weggenommen werden; im Gegensatze der beweglichen Dinge im eigentlichsten Verstande. In den Kaufbriefen über Häuser und Güter befindet sich gemeiniglich die Clausel, daß alles, was erd-, nieth- und nagelfest ist, dabey verbleiben soll, wohin denn auch eingemauerte und eingezimmerte Schränke, Brunneneimer, Seile und Ketten u.s.f. gerechnet werden.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 411.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: