[425] Das Nahrungsgêld, des -es, plur. doch nur von mehrern Summen, die -er, in einigen Ländern, eine Art von Abgabe, welche nicht von den Grundstücken, sondern von der Nahrung, d.i. dem Gewerbe gegeben, und daher auch Gewerbegeld, Gewerbesteuer, Nahrungssteuer genannt wird. S. Gewerbegeld.