[444]Naturalisiren, verb. reg. act. aus dem spätern Lat. naturalizare, unter die Zahl der eingebornen Bürger eines Landes oder einer Stadt aufnehmen, und mit allen diesen zuständigen Vorrechten und Freyheiten begaben.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 444.