[445] Das Naturgesêtz, des -es, plur. die -e. 1) In der Naturlehre, die Gesetze, d.i. Regeln, nach welchen sich die Veränderungen in der Natur, d.i. in der Körperwelt, zutragen; die Bewegungsgesetze. In weiterer Bedeutung werden auch wohl die Vorstellungsgesetze in der Geisterwelt mit unter den Naturgesetzen begriffen. 2) In der Moral sind die Naturgesetze Regeln, Vorschriften für unsere freyen Handlungen, welche aus natürlich bekannten Wahrheiten hergeleitet werden, welche wir durch den richtigen Gebrauch der Vernunft lernen. Der ganze Umfang dieser Gesetze wird auch collective das Naturgesetz oder das Gesetz der Natur genannt; da denn der Plural ungewöhnlich ist.