[451]Der Nêbenabschied, des -es, plur. die -e, auf den Reichs- und Landtagen, ein Abschied, welcher neben, d.i. nach und außer dem Hauptabschiede verfasset wird, und sich gemeiniglich auf einzelne oder seltene Fälle beziehet.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 451.