[453] Das Nêbengut, des -es, plur. die -güter, ein von dem Hauptgute abhängiges, demselben nach- und untergeordnetes Gut. S. Hauptgut. In den Rechten werden zuweilen auch die zugebrachten Güter, Jura paraphernalia, Nebengüter genannt, und alsdann den Erbgütern entgegen gesetzt.