[453] Die Nêbenkirche, plur. die -n, eine der Hauptkirche nach- und untergeordnete, von derselben abhängige Kirche, welche am häufigsten ein Filial, eine Tochterkirche genannt wird, im Oberd. die Nebenpfarre, Nachpfarre, Tochterpfarre, Beykirche. Auch im eigentlichsten Verstande, eine dem Orte nach neben einer andern stehende Kirche, wenn sie gleich nicht abhängig von ihr ist.