[453] Der Nêbenmann, des -es, plur. die -männer. 1) Ein Mann, d.i. eine Person, welche sich neben einer andern, ihr zur Seite, eigentlich und dem Orte nach, befindet. So ist bey den Soldaten derjenige, der im Gliede neben dem andern stehet, dessen Nebenmann; zum Unterschiede von dem Vormanne und Hintermanne. 2) Eine Person männlichen Geschlechtes, mit welcher eine verheirathete weibliche neben und außer ihrem rechtmäßigen Manne einen verbothenen Umgang unterhält.
Selbst Venus, als auf Erden
Sie Herrchen lieb gewann,
Erwählte bey den Herden
Sich ihren Nebenmann,
Weiße.
S. Nebenweib.