[454] Der Nêbenschóß, oder Nêbenschßling, des -es, plur. die -e, bey den Gärtnern, Schosse oder Schößlinge, welche außer und neben den Hauptschossen, d.i. nicht auf dem Schnitte des vorigen Jahres, heraus treiben, und auch Wasserschosse und Wasserreiser genannt werden.