[454] Die Nêbenstube, plur. die -n, Diminut. das Nebenstübchen, eine Stube, welche sich dem Orte nach neben einer andern, ihr zur Seite befindet. Ingleichen eine der Hauptstube nach- und untergeordnete, von ihr abhängige, gemeiniglich kleinere Stube. So ist auf dem Reichstage zu Regensburg, die fürstliche Nebenstube,[454] dasjenige Zimmer, in welchem sich die fürstlichen Gesandten insgeheim ohne die Secretarien versammeln, zum Unterschiede von der ordentlichen fürstlichen Rathsstube. In beyden Fällen in der anständigern Sprechart das Nebenzimmer.