[455] Das Nêbenweib, des -es, plur. die -er, eine weibliche Person, mit welcher eine verheirathete männliche außer und neben der rechtmäßigen Gattinn einen verbothenen Umgang unterhält; ehedem das Kebsweib, mit ausländischen Ausdrücken die Concubine, Maitresse, im verächtlichen Verstande die Beyschläferinn.