Nichtig

[486] Nichtig, -er, -ste, adj. et adv. welches von dem veralteten Hauptworte Nicht (S. 2 Nicht) abstammet und nur noch in einigen Fällen üblich ist. 1) Keine Kraft, keine Gültigkeit habend. Ein nichtiges Versprechen, ein ungültiges. Eine nichtige Entschuldigung. Das sind nichtige Ausflüchte. Etwas null und nichtig machen, völlig unkräftig. Dein Vorsatz mußte nichtig seyn, Opitz Ps. 118, 6. 2) Keinen Werth, keine Realität habend, eitel. Nichtige Anschläge. Ein nichtiges Geschwätz. Ein Holz muß ja ein nichtiger Gottesdienst seyn, Jerem. 10, 8. Unsere Väter haben falsche und nichtige Götter gehabt, Kap. 16, 19. Noch gaffeten unsere Augen auf die nichtige Hülfe, Klagel. 4, 17.


Ich aber will in nichtigen Versuchen

Nicht solcher Männer theure Leben wagen,

Schleg.


3) Keine Dauer habend, vergänglich. Der nichtige Leib, Phil. 3, 21. Ach wie nichtig, ach wie flüchtig u.s.f.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 486.
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