[492] Niederbrênnen, verb. irreg. (S. Brennen,) welches in doppelter Gestalt üblich ist. 1) Als ein Neutrum, mit dem Hülfsworte seyn, verbrennen und dadurch der horizontalen Fläche gleich werden. Das Haus ist ganz niedergebrannt, bis auf den Grund abgebrannt. Das Holz im Ofen ist noch nicht niedergebrannt.[492] 2) Als ein Activum, wo es billig regelmäßig abgewandelt werden sollte, durch ein solches Verbrennen zerstören. Die Feinde haben die Stadt, das Dorf niedergebrannt, oder niedergebrennet.