[499] Niedersêtzen, verb. reg. act. welches nur in einigen engern Bedeutungen üblich ist. Etwas niedersetzen, etwas, welches man in der Hand, oder auf dem Arm trägt, von sich niederwärts setzen, von Dingen, welche gesetzt werden können. Ein Kind niedersetzen, ein Kind, welches man auf dem Arme trägt, von demselben setzen. Einen Sack mit Getreide niedersetzen. Ingleichen, als ein Reciprocum, sich niedersetzen, sich auf einen Stuhl u.s.f. setzen, sich setzen, in der anständigern Sprechart sich niederlassen. Figürlich setzet der Landesherr ein Collegium, eine Commission u.s.f. nieder, wenn er die nöthigen Personen ernennet, und ihnen die nöthige Gewalt und Vorschrift ertheilet.
So auch die Niedersetzung.