[509] Die Niftelgerade, plur. die -n, diejenige Gerade, d.i. dasjenige Geräth, welches die nächste Niftel, d.i. Nichte, oder Blutsfreundinn mütterlicher Linie, von ihrer verstorbenen Muhme, Base oder Niftel erbt, welches, weil es die Hälfte der gewöhnlichen Gerade ausmacht, auch die halbe Gerade genannt wird. Von Niftel, welches ehedem auch für Nichte üblich war, S. das letztere.