Nimmermehr

[510] Nimmermehr, adv. temp. schlechterdings zu keiner Zeit, in der ersten Bedeutung des vorigen Nebenwortes, und nur von einer künftigen Zeit. Der Gerechte wird nimmermehr umgestoßen, Sprichw. 10, 30. Liebe höret nimmermehr auf, 1 Cor. 13, 8. Bedenke das Ende, so wirst du nimmermehr übels thun, Sir. 7, 40. Das soll nimmermehr wieder geschehen. Nun und nimmermehr, eine Verstärkung des nimmermehr. Nein, nun und nimmermehr soll das geschehen. Nimmermehr wird das geschehen. So kommen wir nimmermehr zu Stande. Zuweilen wird es auch figürlich als eine starke Verneinung gebraucht. Das will ich nimmermehr hoffen. Sie werden doch ihre Braus nimmermehr bey einem fremden Menschen alleine lassen? Weiße. Das hätte ich nimmermehr gedacht.

Bey dem Stryker nimmermere.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 510.
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