[560] Der Oberforstmeister, des -s, plur. ut nom. sing. ein vornehmer Forstbedienter, welcher einem ansehnlichen Forstbezirke vorgesetzet ist, und alle in demselben befindlichen Forstmeister und Forstbediente unter seiner Aufsicht hat. Ist er einem ganzen Lande oder einer ganzen Provinz vorgesetzet, so wird er auch wohl Oberlandforstmeister genannt.