Oberherr, der

[562] Der Oberhêrr, des -en, plur. die -en, der höchste und oberste Herr unter mehrern, welcher in der bürgerlichen Gesellschaft niemanden unterworfen ist; der Landesherr. Ihr wisset, daß die weltlichen Fürsten herrschen und die Oberherren haben Gewalt, Matth. 20, 25. Am häufigsten gebraucht man es in Beziehung auf dessen Unterthanen. Jemanden für seinen Oberherren erkennen. Im Nieders. Averherr, welches aber auch einen jeden Herren oder Vorgesetzten bedeutet.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 562.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: