[562] Die Oberhêrrschaft, plur. inus. 1) Die oberste und höchste Herrschaft, oder Gewalt zu gebiethen und zu verbiethen. Daher oberherrschaftlich, in derselben gegründet. 2) In weiterer Bedeutung auch zuweilen die überlegene Gewalt in einem Wettstreite, die Oberhand. Die Oberherrschaft haben, bekommen, erhalten.