[562] Der Oberjägermeister, des -s, plur. ut nom. sing. der oberste oder erste Jägermeister, unter welchem das Jagdwesen einer ganzen Provinz stehet, und welcher auch Oberstjägermeister, Oberlandjägermeister genannt wird. An größen Höfen hat er oft noch den Vice-Oberjägermeister, oder Oberhofjägermeister unter sich.