Oberrichter, der

[565] Der Oberrichter, des -s, plur. ut nom. sing. der obere oder höhere Richter, im Gegensatze des Unterrichters. Ingleichen der Richter in einem Obergerichte. In einigen Dörfern Chursachsens ist der Oberrichter auch ein Unterthan in eines andern Dorfe, worüber einem dritten die Obergerichte gehören, welcher denn die Vorladungen besorget, und überhaupt darauf Acht hat, daß nichts zum Nachtheil des Obergerichtes vorgenommen werde.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 565.
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