Oberschiffamt, das

[566] Das Oberschiffamt, des -es, plur. die -ämter, in einigen Gegenden, ein Ober-Collegium, welches die Schifffahrt eines Landes oder einer Provinz in seiner Aufsicht hat. Ein solches Oberschiffamt befindet sich zu Wien, welches die Schifffahrt auf der Donau besorget.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 566.
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