[568] Der Obervormund, des -es, plur. die -münder, der obere Vormund, welcher die Aufsicht über andere Vormünder hat. Daher die Obervormundschaft, das Amt, die Würde eines Obervormundes, das Obervormundschaftsamt, ein Collegium, welchem die oberste Aufsicht über die Vormünder einer Stadt oder eines Landes aufgetragen ist, obervormundschaftlich, zur Obervormundschaft gehörig, darin gegründet.