[574] Obwalten, verb. reg. neutr. welches das Hülfswort haben erfordert und aus dem Zeitworte walten und dem veralteten Vorworte ob, über, (S. 1 Ob,) zusammen gesetzet ist, aber nur im Oberdeutschen und in den Hochdeutschen Kanzelleyen gebraucht wird. 1) Vorhanden, gegenwärtig seyn, obschweben. Die obwaltende Gefahr. Aus obwaltenden Ursachen. 2) Mit Einfluß gegenwärtig seyn, vorhanden seyn und bestimmen. Dein eigenes Interesse waltet hierunter so sehr ob, als das meinige. So auch die Obwaltung.