[584] Offenbaren, verb. reg. act. 1. Bekannt machen. Der Herr lässet sein Heil verkündigen, vor den Völkern lässet er seine Gerechtigkeit offenbaren, Ps. 98, 2; und so in andern Stellen mehr. Es ist in dieser weitern Bedeutung im Hochdeutschen veraltet, außer daß man in der zurück kehrenden Form noch zuweiten im gemeinen Leben sagt, es wird sich bald offenbaren, was an der Sache ist, es wird bald bekannt werden. Auch in der biblischen[584] Schreibart sagt man noch, Gott habe sich im Reiche der Natur durch seine Werke offenbaret, d.i. den Menschen bekannt gemacht. Man gebraucht es, 2. nur noch in zwey engern Bedeutungen. 1) Eine geheime, verborgene Sache Einem oder mehrern bekannt machen; gleichfalls mit der dritten Endung der Person, und der vierten der Sache. Jemanden ein Geheimniß offenbaren. Einem sein Herz, ein Anliegen offenbaren. Sich einem offenbaren, ihm seine Heimlichkeiten entdecken. Der Verbrecher hat alles offenbaret, wofür doch entdecken üblicher ist. Dem Beichtvater seine Sünden offenbaren. Offenbare nicht eines andern Heimlichkeit, Sprichw. 25, 9.
Gleich wird sichs offenbaren,
Wer unter euch den Kranz mit Ehren trägt,
Gell.
2) In noch engerer und theologischer Bedeutung, übernatürliche Wahrheiten bekannt machen. In diesem Verstande hat Gott den Menschen den Weg zur Seligkeit, die Heilsordnung geoffenbaret. Geoffenbarte Wahrheiten, Pflichten u.s.f. Siehe Offenbarung.
Anm. Nieders. apenbaren, Schwed. uppenbara. Bey dem Ottfried und Notker nur offenen, und selbst im Theuerdanke noch öffnen, wovon noch unser Eröffnen üblich ist. Die Weglassung des Augmenti ge, er hat es offenbaret, ist ein Fehler.