[601] Der Ohrenbläser, des -s, plur. ut nom. sing. Fämin. die Ohrenbläserinn, eine Person, welche das Gehör eines andern zum Nachtheile eines Dritten mißbraucht, demselben nachtheilige Dinge von einem Dritten zuträgt. Sey nicht ein Ohrenbläser, Sir. 5, 16. Zuweilen auch ein Ohrenträger, Nieders. Ohrruner. Daher die Ohrenbläserey, plur. die -en, dergleichen Mißbrauch des geneigten Gehöres eines andern zum Nachtheile eines Dritten.