[607] Opfern, verb. reg. act. als ein Opfer darbringen, eigentlich, der Gottheit als ein sinnbildliches Zeichen seiner eigenen Übergabe darbringen; wo es am häufigsten von dem Darbringen und Schlachten lebendiger Geschöpfe in denjenigen Religionen, wo diese Art des Gottesdienstes üblich war, und noch ist, aber auch von dem gottesdienstlichen Darbringen aller körperlichen Dinge, gebraucht wird. In einigen protestantischen Kirchen nennet man auch das opfern, wenn bey gewissen Gelegenheiten freywillige Geschenke an Geld auf den Altar oder in den Kirchenstock geleget werden. In weiterer Bedeutung, besonders in der höhern Schreibart, ist jemanden etwas opfern, es ihm zum Zeichen seiner Unterwürfigkeit oder Ergebenheit darbringen. Mit dem Nebenbegriffe der Begebung seines Eigenthumes um eines andern willen ist es besonders in dem zusammen gesetzten aufopfern üblich. Daher die Opferung, die Handlung des Opferns in allen obigen Fällen.
Anm. Schon bey dem Ottfried opphoron, bey dem Stryker ophern S. Opfer. Ottfried gebraucht dafür auch einige Mahl biuten, biethen.