[608] Die Orangerīe, (spricht Orangscherie, viersylbig,) plur. die -n, (fünfsylbig,) aus dem Franz. Orangerie. 1) Der sämmtliche in und bey einem Garten befindliche Vorrath von Citronen-Bäumen, Pomeranzen-Bäumen, und in weiterer Bedeutung auch von allen ausländischen Bäumen und Gewächsen, welche in dem Gewächshause aufbewahret werden. 2) Auch das Gewächs- oder Treibhaus selbst wird zuweilen mit diesem Nahmen belegt.