Ordinanz, die

[611] Die Ordinánz, plur. die -en, aus dem mittlern Lat. Ordinantia. 1) * Der Befehl; eine im Hochdeutschen veraltete Bedeutung. Man gebraucht es 2) nur noch bey den Soldaten, wo die Ordinanz derjenige Soldat ist, welcher beständig bey und um einen Befehl habenden Officier seyn muß, um dessen Befehle in nöthigen Fällen an andere zu überbringen, in manchen Ländern Ordonnanz, unmittelbar aus dem Franz. Ordonnance; wo es denn auch von diesem Verhältnisse, von dieser Verrichtung eines solchen Soldaten gebraucht wird. Auf Ordinanz seyn, einen Befehl habenden Officier begleiten, um auf dessen Befehle zu warten. In manchen Gegenden hat man auch dergleichen Civil-Bediente, welche, wenn sie beritten sind, und zu Pferde verschickt werden, Ordinanz-Reiter heißen.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 611.
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