[635]Das Pachtgut, des -es, plur. die -güter, ein Gut, welches man gepachtet hat, welches man pachtweise besitzt; zum Unterschiede von einem Gute, welches man eigenthümlich besitzet.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 635.