[638] Das Packhaus, des -es, plur. die -häuser, ein öffentliches Haus, in welchem nicht nur die eingepackten Waaren eine Zeit lang aufbehalten werden, sondern wo sie auch auf- und abgepackt, und zur Entrichtung der obrigkeitlichen Gefälle ausgepackt werden müssen; der Packhof, wenn es ein großes mit einem ansehnlichen Hofe versehenes Gebäude ist. In der Schweiz eine Zust oder Suste, an andern Orten, von den daselbst befindlichen großen Wagen, auch wohl die Wage.