[639] Der Pactbürger, des -s, plur. ut nom. sing. in einigen Städten, ein Schutzverwandter, ein Einwohner, welcher nur unter einer gewissen Bedingung, oder in gewisser Rücksicht Bürger ist; an einigen Orten auch wohl ein Pachtbürger. Von Pact, Pactum. S. Schutzverwandt.