[659] † Parten, verb. reg. act. et neutr. aus dem Lat. partiri, welches gleichfalls nur in den niedrigen Sprecharten üblich ist, wo es auf doppelte Art vorkommt. 1) Als ein Neutrum, mit dem Hülfsworte haben, Theil an etwas haben; in welchem Verstande auch anparten vorkommt. 2) Theilen; Nieders. parten, Holländ. parten.