Peinlichkeit, die

[683] * Die Peinlichkeit, plur. inus. welches in allen Bedeutungen des vorigen Beywortes von dem Zustande einer Person oder Sache, da sie peinlich ist, gebraucht werden könnte. Ehedem bedeutete es auch die peinliche Gerichtsbarkeit, das Halsgericht; in welchem Verstande es doch wenig mehr gebraucht wird.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 683.
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