Pelzen (2)

[685] 2. Pelzen, verb. reg. act. welches in manchen, besonders Oberdeutschen Gegenden für pfropfen und impfen üblich ist. Einen Zweig von einem Apfelbaume auf einen Quittenstamm pelzen, d.i. pfropfen. Gepelztes Obst, gepfropftes. Im Schwabensp. belizen. Entweder von Pelz in dessen weitesten Bedeutung der Haut, indem bey dem Pelzen der Zweig in die aufgeschnittene Rinde des Baumes gesetzet wird, oder auch als ein Intensivum von dem veralteten fillen, schneiden, schinden. Daher das Pelzen.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 685.
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