[710] Der Pfänner, des -s, plur. ut nom. sing. Fämin. die Pfännerinn, in den Salzwerken, eine Person, welche Salzgüter, entweder an Kothen, oder an einer gewissen Quantität Sohle, oder auch an beyden zugleich besitzet. In engerer und gewöhnlicherer Bedeutung wird nur derjenige ein Pfänner genannt, welcher ein Koth, folglich auch die dazu gehörige Salzpfanne besitzet, und die Sohle anderer durch Meister in demselben versieden lässet; zum Unterschiede von den Gutsherren, welche kein Koth, aber einen Antheil an der Sohle besitzen, oder, wie man es nennt, auf ihre Ausläufte sitzen. An andern Orten werden die Pfänner Salzjunkern, in Lüneburg Sülsmeister, Selbstmeister, genannt. Sind es Personen von Stande, so pflegt man sie auch wohl Pfannherren zu nennen.