[703] Das Pfahlgericht, des -es, plur. die -e, eine in einigen Gegenden übliche Benennung, eine Art eines Gerichtes, und einer Gerichtbarkeit, welche sich nur über einen bloßen Hof in eines andern Gebieth erstrecket; das Zaungericht, von den Zäunen und Pfählen, womit die Bauerhöfe eingeschlossen sind.