Pfahlgericht, das

[703] Das Pfahlgericht, des -es, plur. die -e, eine in einigen Gegenden übliche Benennung, eine Art eines Gerichtes, und einer Gerichtbarkeit, welche sich nur über einen bloßen Hof in eines andern Gebieth erstrecket; das Zaungericht, von den Zäunen und Pfählen, womit die Bauerhöfe eingeschlossen sind.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 703.
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