[717] 1. Pfeifen, verb. reg. act. welches nur bey den Gärtnern üblich ist, wo es eine Art des Oculirens ist, wenn die Rinde mit einem Auge in Gestalt eines Ringes oder eines Röhrchens von einem Reise abgezogen und auf ein anderes vorher seiner Rinde beraubtes Reis gesetzet wird. Im Oberdeutschen wird es auch röhrlen und teicheln genannt, von Röhre und Teiche, welches letztere so wie Pfeife gleichfalls eine Röhre bedeutet. S. 2. Pfeife.
Adelung-1793: Pfeifen (2)
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