[745] Pflichtvergêssen, -er, -ste, adj. et adv. seine Pflicht vorsetzlich vergessend, aus den Augen setzend, und in diesem Verhalten gegründet. Ein pflichtvergessener Mensch. Ein pflichtvergessenes Betragen. Pflichtvergessen handeln. So auch die Pflichtvergessenheit, welches zuweilen auch von einer pflichtvergessenen Handlung gebraucht wird. Eine Pflichtvergessenheit begehen.