[749] Der Pflugschatz, des -es, plur. doch nur von mehrern Arten oder Summen, die -schätze, in einigen Gegenden, eine Abgabe auf dem Lande, welche der Landmann nach den Pflügen geben muß, welche er hält und zu Bearbeitung seines Ackers nöthig hat; besonders in denjenigen Gegenden, wo man den Acker in Pflüge einzutheilen oder nach Pflügen zu berechnen pflegt, (S. Pflug,) da denn der Pflugschatz mit dem Hufenschosse anderer Gegenden überein kommt; der Pflugschoß, das Pfluggeld. In manchen Gegenden wird der Pflugschatz auch von solchen Landleuten entrichtet, welche keinen Acker haben, und alsdann werden derer sechs, acht und noch mehrere für einen Pflug gerechnet.