Plündern

[795] Plündern, verb. reg. act. von Plunder. 1) Bey den Täschnern wird ein Stuhl abgeplündert, wenn dasjenige, womit er beschlagen ist, abgenommen wird. 2) Am häufigsten bedeutet es, nach dem Rechte des Krieges, des Hausgeräthes und der beweglichen Güter mit Gewalt berauben. So plündern die Soldaten eine Stadt, wenn sie die beweglichen Güter der Einwohner mit Gewalt aus den Häusern tragen und sich zueignen. Den Soldaten das Plündern verstatten. Die aufrührischen Unterthanen plünderten die Kirchen und Häuser, so fern der Aufruhr als eine Art des Krieges angesehen wird. Daher das Plündern und die Plünderung.

Anm. Im Schwed. plundra, im Engl. to plunder, im Böhmischen plundrowati. Wachter leitete es von dem in den Longobardischen Gesetzen befindlichen spätern Lat. blutare, ausleeren, berauben, her, woraus durch das eingeschaltete n leicht plündern werden können, und welches wiederum von bloß, ehedem blot, abstammen soll. Allein man kann mit mehrerer Wahrscheinlichkeit bey dem Worte Plunder stehen bleiben, welches ehedem Hausgeräth, bewegliches Gut überhaupt bedeutete, da dieses doch nur ein Gegenstand der Plünderung ist. Plunder bedeutete daher ehedem auch geplündertes Gut, Beute, in welchem Verstande das Engl. Plunder noch jetzt gebraucht wird. Ehedem war dafür auch pochen, und im Nieders. pilligen üblich, Franz. piller, Engl. to pillage, Lat. expilare. Das Hauptwort Plünderey für Plünderung ist im Hochdeutschen ungewöhnlich.


Er ward mit Plünderey beraubt von jedermann,

Opitz.


Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 795.
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