[789]Der Platzbäcker, des -s, plur. ut nom. sing. ein Bäcker, welcher kein ordentliches Backhaus hat, keine Bursche halten, auch kein weißes, sondern nur schwarzes Brot backen darf; vermuthlich weil er eigentlich nur Plätze zu backen befugt ist.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 789-790.