[795]Die Plunderkammer, plur. die -n, eine Kammer, in welcher man den Plunder, d.i. den untauglich gewordenen oder abgenutzten Hausrath, zu verwahren pflegt; die Plunderkiste oder der Plunderkasten, eine solche Kiste, ein solcher Kasten.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 795.