[803] Die Polizēy, plur. inus. wohl zunächst aus dem Französischen Police, so wie dieses aus dem Griech. und Lat. Politia. 1) Eigentlich, die Handhabung solcher Dinge, auf welche die Wohlfahrt und Sicherheit eines Staates ankommt; in welcher Bedeutung es doch[803] jetzt nicht mehr üblich ist, da man unter der Polizey bloß die Handhabung guter Ordnung und Verfassung so wohl in Ansehung der Personen als Sachen eines Staates verstehet. Indessen ist es auch hier noch nicht genug bestimmt, wenigstens sind die Gegenstände, über welche sich die Polizey erstreckt, nicht in allen Staaten und Orten einerley, welches ohne Zweifel daher rühret, weil der Polizey, als einer, wenigstens dem Nahmen nach, neuern Anstalt, nur dasjenige übrig geblieben, was die Justiz, die Regierung, die Kammer u.s.f. in einem Staate nicht schon in ihren Bezirk gezogen hatten. In einem Staate herrscht eine gute Polizey, wenn in den Personen und Sachen eine gute Ordnung gehalten wird. Auf gute Polizey halten. Daher die Polizey-Sache, welche die Polizey betrifft, die Polizey-Ordnung, der Polizey-Reiter, das Polizey-Collegium u.s.f. 2) Der Inbegriff aller dahin gehörigen Lehren und Wahrheiten; die Polizey-Wissenschaft.
Adelung-1793: Land-Polizey, die · Bücher-Polizēy, die