[816] Der Postmeister, des -s, plur. ut nom. sing. der Vorgesetzte des Postwesens, so wohl in höherm Verstande, des Postwesens eines ganzen Landes in den zusammen gesetzten Erbpostmeister, General-Postmeister u.s.f. als auch des Postwesens an einem Orte, wo derjenige Postmeister heißt, welcher die Posten expediret oder expediren läßt, und unmittelbar dem Postamte des Landesherren unterworfen ist. An geringern Orten gibt es statt dieser nur Postverwalter und Postwärter, welche gemeiniglich dem Postmeister eines benachbarten größern untergeordnet sind.