Privat

[840] Privāt, ein aus dem Lat. privatus entlehntes und in verschiedenen Zusammensetzungen übliches Wort, solche Dinge zu bezeichnen, welche den öffentlichen eben dieser Art entgegen gesetzet werden, und wofür sich im Ganzen noch kein schicklicher Deutscher Ausdruck hat wollen finden lassen, indem geheim in den meisten Fällen zu viel saget. Indessen hat man doch in vielen einzelnen Fällen gute Deutsche Wörter, die man dafür gebrauchen kann. Die Privat-Beicht, die geheime Beicht, von welcher die Ohrenbeicht der Römischen Kirche eine Unterart ist. Der Privat-Gottesdienst, ein Gottesdienst, welcher sich von dem öffentlichen Gottesdienste durch den Mangel des Geläutes und der öffentlichen Aufzüge auf den Gassen unterscheidet, von dem Hausgottesdienste aber noch verschieden ist, S. Gottesdienst. Der Privat-Nutzen, der eigene, besondere Nutzen, im Gegensatze des allgemeinen Nutzens oder des Nutzens des gemeinen Wesens. Die Privat-Wirthschaft, die Wirthschaft oder Haushaltung einzelner Glieder eines gemeinen Wesens, zum Unterschiede von der Staatswirthschaft. Die Privat-Stunde, eine Stunde oder ein nach Stunden eingetheilter Unterricht auf Schulen, welcher besonders bezahlt, und den öffentlichen Lehrstunden entgegen gesetzet wird. Die Privat-Person, eigentlich eine in keinem öffentlichen Amte stehende Person; als eine Privat-Person leben, welches man auch privatisiren nennet. Nach einer andern Einschränkung ist die Privat-Person der befehlenden Person in einem gemeinen Wesen entgegen gesetzt, und da sind alle zum Gehorchen verbundene Glieder eines Staates in dieser Rücksicht Privat-Personen.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 840.
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