[849] Das Protokóll, des -es, plur. die -e, aus dem mittlern Lat. Protocollum, ein Buch oder eine Schrift, worein öffentliche, und besonders gerichtliche Verhandlungen verzeichnet werden. Das Protokoll führen, diese Verhandlungen niederschreiben. Etwas zum Protokoll geben. Das Wort stammet aus dem Griechischen her, und kommt schon in der 40sten Novelle Justinians vor, wo es aber die kurze Nota bezeichnet, welche auf das zu öffentlichen Verhandlungen bestimmte Papier gesetzt werden mußte, und in welcher zu Verhüthung alles Betrugs bemerkt wurde, wenn, von wem und unter was für einem Comite Largitionum es verfertiget worden: diese Note vertrat die Stelle der heutigen Papierzeichen. S. des Du Fresne Glossar. Daher protokolliren, öffentliche Verhandlungen niederschreiben.