Prozessiren

[851] Prozêssīren, verb. reg. neutr. mit dem Hülfsworte haben, in der letzten Bedeutung des vorigen Wortes, einen Prozeß, oder Rechtsstreit, als Partey mit jemanden haben und führen. Mit jemanden prozessiren. Daher das Prozessiren.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 851.
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