[854] Prunken, verb. reg. act. welches für prangen in Niederdeutschland üblich ist, und für eben dasselbe auch von einigen Hochdeutschen Schriftstellern, obgleich ohne Noth gebraucht worden; glänzen, und figürlich, durch äußern Glanz, durch äußere Zierlichkeit, Kostbarkeit u.s.f. die Augen anderer auf sich ziehen. Das wird recht prunken! Gottsch. Sie prunken ja heute wie eine Braut, ebend. S. Prangen, welches von prunken nur in der Mundart verschieden ist, außer daß das u und k etwa eine mehrere Intension, einen höhern Grad des Prangens ausdrucken könnten. Im Nieders. ist Prunker ein Mensch, der übertriebenen Staat macht, und Prunkmakerske, Prunkmacherinn, eine Putzmacherinn.