Räsch

[940] Rsch, -er, -este, adj. et. adv. welches im Oberdeutschen am üblichsten ist, wo es in doppeltem Verstande vorkommt. 1) Von harten Körpern, welche einen solchen Grad der Härte haben, daß sie im Zerbrechen oder Zermalmen rauschen oder knirrschen, sagt man, daß sie räsch seyn. Das Brot ist räsch, oder ist räsch gebacken, wenn die Rinde unter den Zähnen knirrschet. Ein Braten ist räsch gebraten, wenn die äußere Haut hart ist. Räsches Papier, im Gegensatze des weichern. In einigen Oberdeutschen Gegenden pflegt man daher auch das Colophonium räsches Harz zu nennen, weil es räscher, d.i. härter, ist, als die weichern oder zähern Arten des Harzes. Es ist auch hier von dem Schalle hergenommen, welchen solche Körper im Zerbrechen verursachen, S. Harsch und Hart, welche sich auf eben denselben Schall gründen. 2) Von Dingen, welche einen scharfen Geschmack haben, sagt man im Oberdeutschen gleichfalls, daß sie räsch seyn oder räsch schmecken, wo es auch wohl räß, reisig lautet; bey dem Hornegk raz. Ein räscher oder rässer Wein, welcher auf der Zunge gleichsam reißet oder kratzet. Räsches oder rässes Obst, herbes, scharfes Obst. Rässe Kräuter, dergleichen das Löffelskraut und die Kresse sind, welche letzere vermuthlich auch daher ihren Nahmen hat, S. dasselbe. Im Ital. druckt man dieses räsch oder räß durch raspante und frizzante aus. Rässen, scharf schmecken, Ital. raspare, frizzare, und räßlicht, räschlicht, ein wenig scharf, sind auch nur im Oberdeutschen gangar. Unser frisch, von der Kälte, scheint auch daher zu stammen. Übrigens ist es in dieser Bedeutung eine von dem Gehöre oder Gefühle auf den Geschmack übergetragene Figur.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 940.
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